Ausbildung

Dozenten und Lehranalytiker: Dozenten

Kandidatensprecher:
-Dr. med. Min-Hie Kaufmann-Kim
email: min-hie.kaufmann-kim@uniklinik-ulm.de

-Lena Tredup
email:  l.tredup@gmx.de

Ausbildung und Weiterbildung zum Psychoanalytiker

Die PAU als Aus- und Weiterbildungsinstitut der DPV, der IPA und der DGPT

Die PAU bietet Diplom-Psychologen und Ärzten eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zum Psychoanalytiker/zur Psychoanalytikerin.

Die Aus- und Weiterbildung zum Psychoanalytiker ist vielseitig und bedeutet eine intellektuelle und emotionale Herausforderung. Sie bietet Interessierten die Chance für eine einmalige persönliche und therapeutische Erfahrung. Um den Erwerb fundierter Behandlungskompetenzen in der Psychoanalyse zu ermöglichen, und um die Entwicklung einer eigenständigen, psychoanalytischen Identität zu fördern, gehen die psychoanalytischen Aus- und Weiterbildungsangebote der PAU teilweise über die gesetzlichen und berufsrechtlichen Mindestanforderungen hinaus.
 Die psychoanalytische Aus- und Weiterbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert meist zwischen 5 und 7 Jahren. Bewerber, die bereits über psychotherapeutisch/psychoanalytische Kenntnisse mit entsprechenden theoretisch-praktischen Erfahrungen verfügen, können entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten nach Absprache mit den Ausbildungsgremien vorzeitig zur Zwischenprüfung zugelassen werden, bzw. zu den supervidierten, psychoanalytischen Patientenbehandlungen zugelassen werden. Insofern kann sich ihre Ausbildungszeit verkürzen.

Die drei Säulen sind:

– die Selbsterfahrung in der mehrjährigen Lehranalyse mit drei oder vier Stunden in der Woche,

– der theoretische Unterricht in zumeist abendlichen Seminaren,

– sowie die klinisch-praktische Ausbildung

  • mit supervidierten Erstinterviews,
  • mit den supervidierten, psychoanalytischen Patientenbehandlungen,
  • mit den technisch-kasuistischen Seminaren,
  • wobei die analytische Arbeit mit Patienten vorgestellt und
diskutiert wird.

Als Ausbildungsinstitut der DPV ermöglicht die PAU insbesondere den Erwerb von psychoanalytischer Kompetenz in hochfrequenten Psychoanalysen und bietet die Ausbildung entsprechend den Richtlinien der DPV an: die Lehranalyse und zwei psychoanalytische Behandlungsfälle erfolgen mit einer Frequenz von in der Regel vier Stunden in der Woche. Bei einer solchermaßen erfolgreich abgeschlossenen Aus- bzw. Weiterbildung kann die Mitgliedschaft in der PAU, in der DPV (Deutsche Psychoanalytische Vereinigung e.V.) und in der IPA (International Psychoanalytic Association) beantragt werden.
 Aus- und Weiterbildungsteilnehmer der PAU, die das hochfrequente Ausbildungsangebot nicht wahrnehmen können oder wollen, haben die Option, die Kompetenz für psychoanalytische Behandlungen mit drei Einzelstunden in der Woche zu erwerben. Dabei halten sich die Anforderungen der Ausbildung an die Richtlinien der DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.): die Lehranalyse und zwei psychoanalytische Behandlungsfälle erfolgen hier mit einer Frequenz von in der Regel drei Stunden in der Woche. 
 Unabhängig davon für welche Frequenz sich ein Kandidat im Ausbildungsverlauf entscheidet, ist die Zulassung zur Aus- und Weiterbildung in der PAU in jedem Fall an die individuelle Zulassung des Bewerbers durch die DPV gebunden. Diese kann nach drei Bewerbungsgesprächen mit Lehranalytikern der DPV (am besten an dem Institut, an dem die Weiterbildung begonnen werden soll) erteilt werden. Weitere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten der DPV finden sich auf der Homepage der DPV (www.dpv-psa.de). Im Sekretariat der PAU kann eine Informationsbroschüre der DPV zur psychoanalytischen Aus- und Weiterbildung angefordert werden.

2. Die PAU organisiert die psychoanalytische Aus- und Weiterbildung innerhalb des UPPI: das Ulmer Psychotherapeutisches und Psychoanalytisches Institut e.V.

2002 erfolgte in Zusammenarbeit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universität Ulm und der PAU die Gründung des UPPI. Damit wurden folgende Ziele erreicht:

a) Mit dem UPPI ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte etabliert, die Diplompsychologen den Erwerb der Approbation als psychologische Psychotherapeuten und die vertiefte Ausbildung in psychoanalytisch begründeten Verfahren nach dem Psychotherapeutengesetz anbietet.

Durch eine abgestimmte Verzahnung von Ausbildungsinhalten kann die vorgeschriebene vertiefte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und analytischer Psychotherapie in einer sechsjährigen, berufsbegleitenden Ausbildung erlernt werden. Der Abschluss erfolgt dann mit einer staatlichen Prüfung beider therapeutischen Verfahren.

b) Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte kann die Institutsambulanz des UPPI die supervidierte, ambulante Durchführung von Krankenbehandlungen durch Aus- und Weiterbildungsteilnehmer der PAU mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abrechnen. Die Einnahmen der Institutsambulanz werden nach Abzug von derzeit 15% an die Aus- und Weiterbildungsteilnehmer mit Neuverträgen weitergeführt. Weitere Angaben zu Kosten und Finanzen der Ausbildung für Psychologen in den analytische begründeten Verfahren finden sich auf der Webseite des UPPI unter www.uniklinik-ulm.de

In der Anfangsphase der Aus und Weiterbildung kann es insbesondere angesichts der zureichenden Bezahlung im für alle psychotherapeutischen Verfahren verpflichtenden psychiatrischen Jahr für Psychologen zu finanziellen Engpässen kommen Kandidaten der DPV Institute haben die Möglichkeit, für ihre Aus und Weiterbildung ein zinsloses Darlehen bei der DPV -Stiftung zu beantragen.

3. Die PAU als ermächtigte Weiterbildungsstätte der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die Zusatzweiterbildung “Psychoanalyse”

a) Das Weiterbildungsangebot der PAU für Ärzte zum Erwerb der Zusatzweiterbildung “Psychoanalyse” entspricht den aktuellen Weiterbildungsrichtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wobei das Ausbildungsangebot an Theoriestunden und die Richtlinien zur Selbsterfahrung aus Qualitätsgründen über deren Mindestanforderungen teilweise hinausgehen. Den Abschluss der zumeist fünfjährigen, berufsbegleitenden Weiterbildung beinhaltet das erfolgreiche Bestehen einer Prüfung bei der Landesärztekammer. Daraufhin erteilt auf Antrag des Arztes die Landesärztekammer die berufsrechtlich relevante Zusatzweiterbildung Psychoanalyse, sofern eine abgeschlossene Facharztweiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorliegt.

b) Die ärztlichen Weiterbildungsteilnehmer der PAU schließen, wie die psychologischen Ausbildungsteilnehmer, einen Vertrag mit dem UPPI ab. Dies ermöglicht auch ihnen die Durchführung von ambulanten Krankenbehandlungen an der UPPI – Institutsambulanz und eine entsprechende Beteiligung an den mit der kassenärztlichen Vereinigung abgerechneten Einnahmen aus den ausbildungsrelevanten Behandlungsfällen.

c) Ärzte in Weiterbildung zur Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie, zur Psychiatrie und Psychotherapie, oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, die auch die analytische Weiterbildung anstreben, können die Lehranalyse auch als Teil der fachärztlicherseits notwendigen Einzelselbsterfahrung anrechnen lassen.

4. Die Kosten der psychoanalytischen Aus- und Weiterbildung

Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung trägt der Kandidat. Sie setzen sich im Wesentlichen aus den Kosten für die Lehranalyse, die Supervision und den Semestergebühren zusammen. Ein Merkblatt für die im Verlauf der Ausbildung anfallenden Gebühren kann im Sekretariat der PAU angefordert werden. Die PAU und das UPPI verfolgen als gemeinnützige Vereine kein kommerzielles Interesse.

Entscheidend für die Beurteilung des finanziellen Aufwandes sind insbesondere auch die Honorareinnahmen, welche Kandidaten durch die in der Institutsambulanz des UPPI durchgeführten Erstinterviews und Behandlungsfälle erzielen können. Von diesen Honoraren wird in PAU/UPPI ein hoher Prozentsatz an die Kandidaten vergütet.

Diese vorteilhafte Honorierung ist möglich, da zahlreiche organisatorische Aufgaben und die Leitung der psychoanalytischen Seminarangebote von den PAU-Mitgliedern ehrenamtlich geleistet werden. Wir erhoffen uns auf diese Weise ein kollegiales Umfeld lebendig zu halten, das von nachhaltigem und freiwilligem Engagement aus Interesse an der Psychoanalyse geprägt ist.

In der Anfangsphase der Aus- und Weiterbildung kann es insbesondere angesichts der unzureichenden Bezahlung im für alle psychotherapeutischen Verfahren verpflichtenden Psychiatrischen Jahr für Psychologen (PIA) zu finanziellen Engpässen kommen. Kandidaten der DPV-Institute haben die Möglichkeit, für ihre Aus- und Weiterbildung insbesondere für die Zeit vor der Zwischenprüfung ein Förderdarlehen bei der DPV-Stiftung zu beantragen (www.stiftung.dpv-psa.de). Mit Beginn der praktischen Aus- und Weiterbildung (in der Regel nach etwa 2 Jahren) übersteigen die laufenden Einnahmen durch die Honorare für die analytischen Aus- und Weiterbildungsfälle die Kosten für die laufende Aus- und Weiterbildung deutlich.

Den geschätzten Gesamtkosten von etwa € 67.000 für die psychoanalytische Ausbildung stehen im Verlauf von fünf Jahren also Einnahmen von € 70.000 gegenüber.
 Dieses Beispiel bezieht sich auf 600 Stunden Lehranalyse und 250 Supervisionsstunden und 6 Jahre Semestergebühren, bei einer Auszahlungsquote von 85% der Einnahmen.

5. Weitere wichtige Texte zur Aus- und Weiterbildung zum Psychoanalytiker

sind im Sekretariat der PAU erhältlich (gabriele.unsoeld(at)uniklinik-ulm.de) oder bei den angegebenen Internetadressen herunterzuladen:

  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung der PAU für Ärzte und Psychologen
  • Information zur psychoanalytischen Ausbildung nach den Richtlinien der DPV/IPA (www.dpv-psa.de) für Ärzte und Psychologen
  • Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT (www.dgpt.de) für Ärzte und Psychologen
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnung des UPPI, Fachbereich 2 (analytisch begründete Verfahren) für Psychologen
  • Curriculum für die Fachkunde analytisch begründete Verfahren für Psychologen
  • Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16.06.1998 für Psychologen
  • PsychThG Ausführungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das
Regierungspräsidium Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) für Psychologen
  • Curriculum und Weiterbildungsbestimmungen der PAU für Ärzte nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg WBO-BW von2006, Stand 1.2.2014
  • Weiterbildungsordnung Zusatzweiterbildung “Psychoanalyse” für Ärzte Landesärztekammern (Baden-Württemberg: www.laek-bw.de; Bayern: www.blaek.de)
  • Psychotherapeutengesetz (PsychThG) vom 16.06.1998 für Psychologen f. PsychThG Ausführungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) für Psychologen
  • Curriculum und Weiterbildungsbestimmungen der PAU für Ärzte nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO-BW von 2006) mit Logbuch zur Dokumentation
  • Weiterbildungsordnung Zusatzweiterbildung “Psychoanalyse” für Ärzte Landesärztekammern (Baden-Württemberg: www.laek-bw.de; Bayern: www.blaek.de)